Mai 31 @ 8:00 17:00 CEST

Wichtig:
Diese Fristen gelten ausschließlich für größere Vorhaben im allgemeinen Verfahren (z. B. bei einer Fördersumme über 1.500 € oder einer Laufzeit von mehr als einem Jahr).
Kleinere Vorhaben bis 1.500 € können jederzeit im vereinfachten Verfahren beantragt werden. Dafür gibt es keine festen Fristen.

Für wen?
Für alle, die ein größeres Innovations- oder Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Innovationsförderung des Bistums Speyer beantragen möchten.

Empfehlung:
Vor der Antragstellung empfehlen wir ein Erstgespräch mit der Stabsstelle Innovation und Transformation. So können Idee, Förderweg und nächste Schritte gemeinsam geklärt werden.

Weitere Informationen:
Informationen zur Förderung
Erstgespräch vereinbaren
Zum Antragsformular
Förderordnung (PDF)